Art. 1

KFZVERSNATOSTATANO · Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen

I.TarifartenDie Übersicht nach Anlage 2 (§ 10 Absatz 2) ist in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung nach folgenden Tarifarten zu unterteilen:Tarifart 1 =Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.
Tarifart 2 =Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.
Tarifart 3 =Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des Versicherungsnehmers.
Tarifart 4 =Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers.
In den Übersichten über den Schadenverlauf nach Anlage 2 der Tarifverordnung ist in der Überschrift hinter der Angabe der Versicherungsart zusätzlich die Tarifart anzuführen.
II.WagnisstärkeSoweit der Tarif eine Wagnisstärke-Aufteilung vorsieht, ist sie in der Übersicht nach Anlage 2 der Tarifverordnung unter Spalte 2 entsprechend der genehmigten Einteilung einzutragen.Entfällt das Gefahrenmerkmal Wagnisstärke, ist in Spalte 2 die Schlüsselzahl "000" einzusetzen.
III.Besondere GefahrenmerkmaleIn der Übersicht nach Anlage 2 unter Spalte 3 sind - da eine Gliederung nach Tarifgruppen gemäß Anlage 1 Abschn.
III 1 entfällt - die besonderen Gefahrenmerkmale in folgender Weise zu erfassen:Tarifart 1 und 2a)Dienstgrad (Geschlecht)0 =für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht
1 =Offiziere männlich
2 =Offiziere weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes
3 =Zivilisten männlich
4 =Zivilisten weiblichohne Berücksichtigung des Familienstandes
5 =E 8 bis E 9
6 =E 5 bis E 7
7 =E 4
8 =E 1 bis E 3
Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung).
b)Familienstand0 =keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4)
1 =ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend
2 =verheiratet.
c)Alter des Versicherungsnehmers1 =unter 21 Jahre,
2 =21 bis unter 25 Jahre
3 =25 Jahre und älter
Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte Aufstellung).
d)Baujahrklasse des Fahrzeugs1 =unter 5 Jahre alt
2 =5 Jahre bis unter 10 Jahre alt
3 =10 Jahre und mehr Jahre alt.
Tarifart 3a)Dienstgrad (Geschlecht)0 =für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad und Geschlecht
1 =Offiziere und Zivilisten männlich
2 =Sergeanten
3 =Korporäle
4 =LAC's
Weibliche Offiziere und Zivilisten (Angestellte) sind wie Offiziere und Zivilisten männlich, verheiratet, zu behandeln.
b)Familienstand1 =ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend
2 =verheiratet.
c)Alter des Versicherungsnehmers wie in Tarifart 1 und 2.
d)Baujahrklasse des Fahrzeugs wie in Tarifart 1 und 2.
Tarifart 4Alter des Versicherungsnehmers2 =unter 25 Jahre
3 =25 Jahre und älter.
IV.SchadenklassenDas Gefahrenmerkmal der Schadenfreiheit ist in den Übersichten nach Anlage 2 nicht zu berücksichtigen.
Ist die Schadenfreiheit ein Merkmal des besonderen Tarifs, ist der Bedarf für die Gewährung des Schadenfreiheits-Rabattes gesondert nachzuweisen.
V.SummenergebnisseAus den Zahlenergebnissen für die kleinsten Wagnisgruppen sind folgende Summenergebnisse - sofern sie auf Grund der vorstehenden Bestimmungen Gefahrenmerkmale der einzelnen Tarifarten sind - zu bilden:1a)für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe
1b)für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe
1c)für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe
1d)für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnisstärke-Gruppe
2.für die einzelne Wagnisstärke-Gruppe
3a)für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer
3b)für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer
3c)für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer
3d)für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer
3e)für die zusammengefaßten Gruppierungen nach dem Dienstgrad, Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers (z.B.
E 4, verheiratet, 21 bis unter 25 Jahre = Schlüsselzahl 722 für Tarifart 1),für jede Baujahrklasse des Fahrzeugs innerhalb der einzelnen Wagnis-Kennziffer
4.für die einzelne Wagnis-Kennziffer
5.für die Übersicht der einzelnen Tarifart insgesamt.
VI.Wagnis-KennziffernSofern im Tarif eines Versicherungsunternehmens die Gliederung gemäß Anlage 1 Abschnitt VII Abs. 1 der Tarifverordnung nicht vorgesehen ist, können auf Antrag die Wagnis-Kennziffern 781 unter 780 und 783 unter 782 erfaßt werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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