Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
KKG · 6 Normen
- § 1Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung
- § 2Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
- § 3Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
- § 4Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
- § 5Mitteilungen an das Jugendamt
- § 6Beratung im medizinischen Kinderschutz
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.