§ 6 – Situationsaufgabe

KLACBMSTRV_2020 · Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk

(1)Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk.
(2)Die Situationsaufgabe wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Der Prüfling hat ein Bauteil aus mehreren Einzelteilen auf der Basis einer Konstruktionszeichnung zu fertigen, Oberflächen zu behandeln und Verbindungen herzustellen.
(3)Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling acht Stunden zur Verfügung.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 6 KLACBMSTRV_2020 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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