Art. 11 – Inkrafttreten

KOHLEAUSG · Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze

(1)Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe a und c und Nummer 8 am 1. Januar 2021 in Kraft.
(3)Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 7 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Nummer 28 zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 11 KOHLEAUSG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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