§ 1 – Zugelassene kommunale Träger
KOMTRZV · Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 28.10.2014 – B 14 AS 65/13 RECLI:DE:BSG:2014:281014UB14AS6513R0
Das Fehlen eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland steht dem Anspruch auf Sozialgeld eines nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, nicht entgegen.
- BAG, Urt. v. 19.03.2014 – 7 AZR 718/12
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