Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen
KONJV_3 · 4 Normen
- § 1Vorübergehender Ausschluß der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 2Berlin-Klausel
- § 3Inkrafttreten
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