Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
KONSVERCHEV · 28 Normen
- § 1Abkommen
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Schenkungen von Geschäftsbetrieben
- § 4Ansässigkeit
- § 5Ansässigkeitsbescheinigung
- § 6Arbeitsort
- § 7Geringfügige Arbeitsverhältnisse
- § 8Nichtrückkehrtage
- § 9Kürzung der 60-Tage-Grenze
- § 10Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage
- § 11Bemessungsgrundlage und -zeitraum
- § 12Ansässigkeitsstaat Deutschland
- § 13Grundsätze der Steuerberechnung
- § 14Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent
- § 15Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
- § 16Nachweis der Bruttovergütungen
- § 17Verschiedene Sonderfälle
- § 18Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)
- § 19Besteuerung leitender Angestellter
- § 20Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten
- § 21Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner
- § 22Betriebliche Veräußerungsrenten
- § 23Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens
- § 24Arbeitnehmer-Abfindungen
- § 25Anwendungsregelung
- § 26Inkrafttreten
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.