Verordnung über die Vergabe von Konzessionen
KONZVGV · 38 Normen
- § 1Gegenstand und Anwendungsbereich
- § 2Berechnung des geschätzten Vertragswerts
- § 3Laufzeit von Konzessionen
- § 4Wahrung der Vertraulichkeit
- § 5Vermeidung von Interessenkonflikten
- § 6Dokumentation und Vergabevermerk
- § 7Grundsätze der Kommunikation
- § 8Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
- § 8aErstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms
- § 9Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- § 10Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
- § 11Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 12Allgemeine Grundsätze
- § 13Verfahrensgarantien
- § 14Umgehungsverbot
- § 15Leistungsbeschreibung
- § 16Vergabeunterlagen
- § 17Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- § 18Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen
- § 19Konzessionsbekanntmachung; Ex-ante-Transparenz
- § 20Ausnahmen von der Konzessionsbekanntmachung
- § 21Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Änderungen einer Konzession
- § 22Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
- § 23Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
- § 24Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
- § 25Anforderungen an die Auswahl geeigneter Unternehmen; Eignungsleihe
- § 26Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- § 27Fristen für den Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 28Form und Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote
- § 29Prüfung und Aufbewahrung der ungeöffneten Teilnahmeanträge und Angebote
- § 30Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
- § 31Zuschlagskriterien
- § 32Aufhebung von Vergabeverfahren
- § 33Vergabe von Unteraufträgen
- § 34Übergangsbestimmung für die elektronische Kommunikation und elektronische Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
- § 35Elektronische Kommunikation durch Auslandsdienststellen
- § 36Fristberechnung
- § 37Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms
Verordnung über die Vergabe von Konzessionen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.