§ 4 – Berücksichtigung weiterer Unterhaltspflichten
KOSTENBEITRAGSV · Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 12.05.2011 – 5 C 10/10
Bei der Berechnung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags zählt das für die Geschwister des untergebrachten Kindes gezahlte Kindergeld nicht zum Einkommen der Eltern.
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