Art. 34 – Inkrafttreten

KOSTERM_NDG · Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen, sozialversicherungsrechtlichen und anderen Vorschriften

(1)Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit Absatz 3 nichts anderes bestimmt.
(2)
(3)Artikel 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 bis 5 (§ 10 Justizverwaltungskostenordnung, sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen und Aufhebung landesrechtlicher Vorschriften) tritt mit Beginn des dritten Monats, der der Verkündung folgt, in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 34 KOSTERM_NDG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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