§ 2 – Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
KRAFTSTG · Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Urt. v. 27.11.2025 – IV R 18/23ECLI:DE:BFH:2025:U.271125.IVR18.23.0
1. NV: Eine Steuerbefreiung als Sonderfahrzeug nach § 3 Nr. 7 Satz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) erhält ein Fahrzeug, wenn es nach einer objektiv-abstrakten Betrachtung nur für den begünstigten Verwendungszweck geeignet ist und eine anderweitige "sinnvoll-praktische" Verwendung nicht in Betracht kommt, es sei denn, diese andere Verwendung erscheint angesichts der Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs entgegen seiner vorgegebenen Bestimmung und eigentlichen Eignung "völlig zweckfremd" (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. NV: Liegt eine solche abstrakte anderweitige Eignung des Fahrzeugs für eine befreiungsschädliche Verwendung vor, so ist ein steuerbefreites Sonderfahrzeug nach § 3 Nr. 7 Satz 2 KraftStG auch dann nicht anzunehmen, wenn es im konkreten Fall tatsächlich nur in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet wird (Bestätigung der Rechtsprechung). 3. NV: Auf betriebswirtschaftliche Parameter wie Angebot und Nachfrage nach dem zu transportierenden Gut, die Schwankungen unterliegen, kann der Ausschluss einer anderweitigen befreiungsschädlichen Verwendungsmöglichkeit eines Fahrzeugs in der Regel nicht gestützt werden.
- BFH, Urt. v. 10.02.2021 – IV R 35/19ECLI:DE:BFH:2021:U.100221.IVR35.19.0
1. Sog. Von-bis-Werten in der Zulassungsbescheinigung Teil I kommt nur insoweit Bindungswirkung für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zu, als die vorgegebenen Mindestwerte nicht unterschritten bzw. die Höchstwerte nicht überschritten werden dürfen. 2. Zur Zulässigkeit von Entscheidungen aufgrund einer Beratung im Rahmen einer Videokonferenz.
- BFH, Beschl. v. 13.08.2019 – III B 2/19ECLI:DE:BFH:2019:B.130819.IIIB2.19.0
NV: Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für davon betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer .
- BFH, Urt. v. 21.02.2019 – III R 20/18ECLI:DE:BFH:2019:U.210219.IIIR20.18.0
1. Seit dem VerkehrStÄndG vom 5. Dezember 2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer bindend. Die durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Feststellung bezüglich Fahrzeugklasse und Aufbauart stellt seither gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG einen Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO dar . 2. Nach § 3 Nr. 7 Satz 1 1. Alternative KraftStG sind Zugmaschinen von der Kraftfahrzeugsteuer nicht befreit, wenn sie von der Zulassungsbehörde als "Sattelzugmaschine" (Fahrzeugklasse 88), oder "LOF.Sattelzugmaschine" (Fahrzeugklasse 90) zugelassen wurden .
- BGH, Beschl. v. 23.08.2017 – 1 StR 173/17ECLI:DE:BGH:2017:230817B1STR173.17.0
Zur Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen.
- BFH, Beschl. v. 22.10.2014 – II B 111/13
1. NV: Die für die kraftfahrzeugsteuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen maßgebenden Grundsätze einschließlich derjenigen für die Gesamtwürdigung der objektiven Beschaffenheitsmerkmale eines Pickup-Fahrzeugs sind in der BFH-Rechtsprechung geklärt . 2. NV: Der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 2a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) in der bis zum 11. Dezember 2012 gültigen Fassung kommt keine konstitutive, sondern allenfalls eine klarstellende Bedeutung zu .
- BFH, Urt. v. 05.12.2012 – II R 23/11
1. NV: Für die Einordnung von Pickup-Fahrzeugen als PKW oder LKW kommt der Größe der Ladefläche eine besondere, wenn auch nicht allein ausschlaggebende Bedeutung zu. Es ist typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt und deswegen als PKW einzustufen sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht. 2. NV: Für die Zuordnung eines Fahrzeugs zum Typ des PKW oder LKW kommt es auf die Eignung und Bestimmung des Fahrzeugs, nicht jedoch auf dessen tatsächliche Verwendung an. 3. NV: Das Recht der Fahrerlaubnis und der Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist für die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Abgrenzung zwischen PKW und LKW ohne Bedeutung. 4. NV: Fehlen Feststellungen der Zulassungsbehörden für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sowie für die Beurteilung als schadstoffarm oder lassen diese Feststellungen keine Zuordnung zu den für den Steuersatz maßgebenden Merkmalen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis e KraftStG zu, können ausschließlich die sich aus § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f KraftStG ergebenden Steuersätze angewendet werden.
- BFH, Beschl. v. 20.12.2010 – II B 42/10
NV: Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet erst im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung, also in dem Moment, in dem einerseits der Vermerk über die Außerbetriebsetzung in die Zulassungsbescheinigung aufgenommen wurde und andererseits die Kennzeichen entstempelt wurden .
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 30.10.2010 – 1 BvR 1993/10ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101030.1bvr199310
- BFH, Beschl. v. 20.07.2010 – II B 144/09
NV: Außerhalb eines Kraftfahrzeugs belegene Flächen gehören nicht zum Wohnteil eines Fahrzeugs.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 KRAFTSTG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 2 KRAFTSTG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.