Art. 9 – Inkrafttreten

KREDWG_NDG_3 · Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 am 1. Januar 1985 in Kraft. Artikel 1 Nr. 7, 11 und 22 sowie die zugehörigen Bußgeldvorschriften und Artikel 2 §§ 3 und 7 treten am 1. Juli 1985 in Kraft. Artikel 1 Nr. 12 und 17, soweit die Millionenkreditmeldungen betroffen sind, sowie die zugehörige Bußgeldvorschrift treten am 1. Juli 1986 in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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