§ 27 – Besitzerpflichten nach Rücknahme
KRWG · Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 26.07.2016 – 7 B 28/15ECLI:DE:BVerwG:2016:260716B7B28.15.0
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