§ 1 – Zweck des Gesetzes

KSPG · Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid

Dieses Gesetz dient der Gewährleistung einer umweltverträglichen dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten zum Schutz des Menschen, der Umwelt und des Klimas, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Ferner regelt dieses Gesetz die Genehmigung und den Betrieb von Kohlendioxidleitungen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 KSPG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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