§ 2 – Gegenstand

KSVGBEITR_V · Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

(1)Gegenstand der Prüfung sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die maßgebend sind für die Feststellung 1.der Versicherungspflicht, der Höhe der Beiträge und der Beitragszuschüsse (Beitragsgrundlagen),
2.der Abgabepflicht und der Höhe der Künstlersozialabgabe (Abgabegrundlagen).
(2)Die Prüfung kann sich auf Stichproben beschränken.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 KSVGBEITR_V und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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