Art. 2

KUNSTSCHABKG · Gesetz zu dem Internationalen Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

Die Bundesrepublik Deutschland macht bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde von den folgenden in Artikel 5 Abs. 3 und Artikel 16 Abs. 1 Buchstabe a (jv) des Abkommens vorgesehenen Vorbehalten Gebrauch: 1.Sie wendet für den Schutz der Hersteller von Tonträgern das in Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe b des Abkommens bezeichnete Merkmal der Festlegung nicht an.
2.Sie beschränkt für die Tonträger, deren Hersteller Angehöriger eines anderen vertragschließenden Staates ist, den Umfang und die Dauer des nach Artikel 12 des Abkommens zu gewährenden Schutzes auf den Umfang und die Dauer des Schutzes, den dieser Staat für die Tonträger gewährt, die erstmals von einem deutschen Staatsangehörigen festgelegt worden sind.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 KUNSTSCHABKG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 2 KUNSTSCHABKG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.