§ 19 – Höchstpreis

KVBG · Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung

(1)Der Höchstpreis in den Ausschreibungen ist 1.im verkürzten Verfahren für das Jahr 2020 165 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung,
2.im verkürzten Verfahren für das Jahr 2021 155 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung,
3.für das Zieldatum 2022 155 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung,
4.für das Zieldatum 2023 116 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung,
5.für das Zieldatum 2024 107 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung,
6.für das Zieldatum 2025 98 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung und
7.für das Zieldatum 2026 89 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung.
(2)Der Bieter darf in seinem Gebot zu dem jeweiligen Gebotstermin höchstens den Höchstpreis nach Absatz 1 bieten. Gibt ein Bieter einen Gebotswert über dem Höchstpreis ab, gilt der Höchstpreis als der abgegebene Gebotswert.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 19 KVBG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 19 KVBG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.