§ 2 – Ziel des Vorbereitungsdienstes

LAP-HDBIBLV · Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes

Der Vorbereitungsdienst soll die Beamtinnen und Beamten befähigen, die Aufgaben der Laufbahn des höheren Dienstes an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes in allen Arbeitsbereichen des Bibliothekswesens wahrzunehmen. Der Vorbereitungsdienst vermittelt neben dem Fachwissen insbesondere auch die Grundlagen für das zur Aufgabenwahrnehmung erforderliche Verständnis für kulturelle, rechtliche, politische, wirtschaftliche, technische und soziale Fragen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 LAP-HDBIBLV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 2 LAP-HDBIBLV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.