§ 2 – Ausgleichsleistungen

LASAAREG · Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Als Ausgleichsleistungen werden gewährt: 1.Hauptentschädigung (§§ 243 bis 252 LAG),
2.Eingliederungsdarlehen (§§ 253 bis 260 LAG),
3.Kriegsschadenrente (§§ 261 bis 292c LAG),
4.Hausratentschädigung (§§ 293 bis 297 LAG) nach Maßgabe des § 18,
5.Wohnraumhilfe (§§ 298 bis 300 LAG),
6.Härteleistungen (§§ 301, 301a LAG),
7.Leistungen auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen (§§ 302 LAG),
8.(weggefallen)
9.Entschädigung nach dem Altsparergesetz nach Maßgabe des § 26.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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