Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen
LMBVV · 11 Normen · 2 Anhänge
Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Zuständige Behörde und Anzeige des Inverkehrbringens
- § 4Besondere Anforderungen an die Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
- § 5Besondere Anforderungen beim Inverkehrbringen von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
- § 6Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden
- § 7Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke
- § 8Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln
- § 9Straftaten
- § 10Ordnungswidrigkeiten
- § 11Übergangsregelungen aus Anlass dieser Verordnung
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