Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
LMIDV · 10 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln beim Inverkehrbringen
- § 3Besondere Anforderungen an die Kennzeichnung bestimmter vorverpackter Lebensmittel beim Inverkehrbringen
- § 4Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung von nicht vorverpackten Lebensmitteln beim Inverkehrbringen oder Abgeben
- § 4aErweiterte Nährwertkennzeichnung
- § 4bHerkunftskennzeichnung bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
- § 5Verkehrs- und Abgabeverbote
- § 6Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 7Übergangsvorschrift
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.