Anlage 2 – (zu § 1 Abs. 1)

LOGAPRO · Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1980, 1897
Praktische Ausbildung
Stunden
1.
Hospitationen in
340
1.1
Phoniatrie und Logopädie
1.2
anderen fachbezogenen Bereichen, auch Exkursionen (mindestens 100 Stunden)
2.
Praxis der Logopädie
1.520
2.1
Übungen zur Befunderhebung
2.2
Übungen zur Therapieplanung
2.3
Therapie unter fachlicher Aufsicht und Anleitung
3.
Praxis in Zusammenarbeit mit den Angehörigen des therapeutischen Teams auf den Gebieten der
240
3.1
Audiologie und Pädaudiologie
3.2
Psychologie einschließlich Selbsterfahrungstechniken
3.3
Musiktherapie
----
insgesamt
2.100

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 LOGAPRO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 2 LOGAPRO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.