§ 4 – Änderungs- und Löschungsverfahren

LSPV · Verordnung zur Durchführung des Lebensmittelspezialitätengesetzes

Ein Antrag auf Änderung oder Löschung einer Eintragung in dem von der Europäischen Kommission geführten Register der garantiert traditionellen Spezialitäten ist unter Verwendung der jeweiligen in den Anhängen VI, VII, VIII oder IX der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 vorgeschriebenen Muster bei der Bundesanstalt einzureichen. § 1 Absatz 2 bis 4 und die §§ 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 LSPV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 LSPV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.