§ 8 – Behebung von Mängeln des Musters

LUFTGERPV_2013 · Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

(1)Werden beim Betrieb des zugelassenen Luftfahrtgeräts Mängel des Musters festgestellt, welche die Lufttüchtigkeit beeinträchtigen, ordnet die nach § 2 Absatz 1 zuständige Stelle die zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit notwendigen Maßnahmen an.
(2)Zur Behebung von Mängeln des dem Muster nachgebauten und bereits zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtgeräts hat der Betrieb, welcher zur Durchführung der Musterprüfung genehmigt ist, technische Unterlagen zu erstellen und den Haltern des Luftfahrtgeräts und den Organisationen, denen nach § 2 Absatz 2 eine Genehmigung erteilt worden ist, und den Personen, denen nach § 2 Absatz 2 eine Erlaubnis erteilt worden ist, auf Verlangen zu übersenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 LUFTGERPV_2013 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 8 LUFTGERPV_2013 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.