Anlage 8B – Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Luftschiffführer

LUFTPERSVDV_2 · Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 142 - 143
Flugausbildung auf Luftschiffen Flugvorbereitung, Flugplanung, Transport-/Verlegungsplanung für Bodenmannschaft -Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste
-Anlassen der Triebwerke
-Überprüfung der Triebwerke und Systeme
Ablegen vom Mast und Manöver am Boden -Start
-Normales Startverfahren
-Notstartverfahren
-Start mit simuliertem Triebwerksausfall
Steigflug -Einhaltung der sicheren Steigflugbahn und Flugparameter
-Übergang zum Horizontalflug
-Steigflug bis auf „Prallhöhe“ und Flug in „Prallhöhe“
Flugübungen -Horizontalmanöver und stationärer Horizontalflug
-Kurvenflug
-Kurvenflug mit konstantem Radius um eine feste Landmarke
-Orientierung, einschließlich Kleinorientierung, Koppelnavigation
-Windbestimmung
-Beobachtung und Beurteilung der Wetterbedingungen und deren Entwicklung
-Einhaltung vorgegebener Flugbahnparameter nach Instrumenten
-Fliegen auf vorgegebenen Kursen über Grund nach Sicht
-Standortbestimmung mit Hilfe von Funknavigationsinstrumenten
-Führung des Flugdurchführungsplanes
Bestimmung der statischen Schwere im Flug und Trimmung -Bestimmung der Überhitzung („Superheat“)
-Beurteilung der Massen von Ballast, Kraftstoff, Feuchtigkeit auf der Hülle
-Rechnerische Ermittlung der statischen Schwere (Faustformeln)
-„Erfliegen“ der statischen Schwere
Sinkflug -Normaler Sinkflug
-Notsinkflug
Anflug -Einordnung in den Flugplatzverkehr
-Anflug mit simuliertem Triebwerkausfall
Landungen -mit unterschiedlicher statischer Schwere (einschließlich Schwere < 0)
-mit simuliertem Triebwerkausfall
Bodenmanöver/ Anlegen an den Mast/ Sicherung des Luftschiffes Sprechfunkverkehr Gebrauch der Klarlisten Kommunikation und Zusammenwirken mit der Bodenmannschaft Notverfahren -Triebwerksbrand/-ausfall
-Rauch/Feuer im Führerraum/Passagierkabine/Frachtraum
-Systemausfälle (Hüllendrucksystem, Hydrauliksystem, Elektrik, Instrumente, etc)
-„Free ballooning“ (Ausfall der gesamten Antriebsanlage)
-Notablassen des Traggases nach Notlandung und Evakuierung der Passagiere/Besatzung (Bergerolle)
Anmerkung: Alle Elemente der Flugausbildung sind auch Bestandteil der Nachtflugausbildung. Anmerkung: Abweichungen von den oben genannten Ausbildungsinhalten aufgrund bauartbedingter Besonderheiten der in der Ausbildung verwendeten Luftschiffmuster werden mit dem Ausbildungshandbuch genehmigt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 8B LUFTPERSVDV_2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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