§ 8 – Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber
LUFTSIG · Luftsicherheitsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 13.03.2025 – 3 C 16/23ECLI:DE:BVerwG:2025:130325U3C16.23.0
Der Betreiber eines Flughafens ist im Rahmen seiner Eigensicherungspflicht gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG i. V. m. Nr. 1.1.1.2. und 1.5.4. des Anhangs der DurchführungsVO (EU) 2015/1998 verpflichtet, nicht geöffnete Kontrollspuren einer Sicherheitskontrollstelle baulich oder technisch gegen eine Umgehung der Kontrolle zu sichern.
- BVerwG, Beschl. v. 22.12.2023 – 3 B 26/22, 3 B 26/22 (3 C 16/23)ECLI:DE:BVerwG:2023:221223B3B26.22.0
- BGH, Urt. v. 08.12.2022 – III ZR 204/21ECLI:DE:BGH:2022:081222UIIIZR204.21.0
1. Verzichtet ein Fluggast auf die Einplanung eines ausreichenden Zeitpuffers von zwei bis drei Stunden vor dem Abflug, weil er das automatisierte Grenzkontrollsystem EasyPASS nutzen möchte, muss er sich rechtzeitig über dessen Modalitäten informieren, wenn er mit diesen nicht vertraut ist. Auf ersichtlich nicht abschließende Hinweise des Flughafenbetreibers auf dessen Internetseite darf er sich nicht verlassen. 2. Unterlässt er dies, riskiert er, die Systemvoraussetzungen nicht zu erfüllen und mangels hinreichenden Zeitpuffers den gebuchten Flug zu verpassen, zumal er sich auf die ständige Betriebsbereitschaft der computergestützten elektronischen Grenzkontrolle nicht ohne weiteres verlassen darf. Er begibt sich damit freiwillig in eine prekäre Situation, deren Folgen letztlich von ihm herbeigeführt und von ihm zu tragen sind.
- Sächsisches OVG, Urt. v. 05.11.2019 – 4 A 438/18
- BAG, Urt. v. 11.11.2015 – 10 AZR 469/14ECLI:DE:BAG:2015:111115.U.10AZR469.14.0
- Für Rechtsstreitigkeiten über die Kostentragung für Personal- und Warenkontrollen gem. § 8 LuftSiG sind die Verwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten über die Kostentragung für Personal- und Warenkontrollen gem. § 8 LuftSiG sind die Verwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig.
- BAG, Urt. v. 17.06.2015 – 10 AZR 518/14ECLI:DE:BAG:2015:170615.U.10AZR518.14.0
- BAG, Urt. v. 17.06.2015 – 10 AZR 573/14ECLI:DE:BAG:2015:170615.U.10AZR573.14.0
- BAG, Urt. v. 17.06.2015 – 10 AZR 524/14ECLI:DE:BAG:2015:170615.U.10AZR524.14.0
- BAG, Urt. v. 17.06.2015 – 10 AZR 832/14ECLI:DE:BAG:2015:170615.U.10AZR832.14.0
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