Art. 11

LUFTVG_NDG_10 · Zehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

(1)Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
(2)Die nachstehenden Vorschriften treten am 1. Januar 1993 in Kraft: 1. 2.Artikel 2, 4 bis 8.
(3)und (4)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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