§ 1 – Steuersätze 2022

LUFTVSTABSENKV_2022 · Verordnung zur Absenkung der Steuersätze im Jahr 2022 nach § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes

Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2022 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort 1.in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 12,77 Euro,
2.in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 32,35 Euro,
3.in anderen Ländern: 58,23 Euro.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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