§ 95 – Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
LUFTVZO · Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-628/11 – International Jet Management GmbHECLI:EU:C:2014:171
Vorabentscheidungsersuchen — Art. 18 AEUV — Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit — Gewerbliche Flüge von einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat — Regelung eines Mitgliedstaats, wonach Luftfahrtunternehmen der Union, die nicht über eine von diesem Staat erteilte Betriebsgenehmigung verfügen, zum Einflug aus einem Drittstaat einer Erlaubnis bedürfen
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