§ 9 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

LWERZGSCHULPROG · Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch

(1)Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Gleichzeitig treten das Schulobstgesetz vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3152), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2014 (BGBl. I S. 258) geändert worden ist, und die Schulmilch-Durchführungsverordnung vom 21. Mai 2015 (BGBl. I S. 827) außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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