§ 13 – Zusammensetzung und Funktionsweise des Deutschen Marktüberwachungsforums

M_G_2021 · Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten

(1)Das Deutsche Marktüberwachungsforum besteht aus Vertretern der koordinierenden Kreise mit Vollzugsaufgaben in der Marktüberwachung, Fachexperten sowie Vertretern der obersten Bundes- und Landesbehörden, der Bundesoberbehörden, der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH sowie der Zollverwaltung.
(2)Beschlüsse des Deutschen Marktüberwachungsforums sollen im Konsens gefasst werden.
(3)Das Deutsche Marktüberwachungsforum gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bedarf.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 13 M_G_2021 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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