Anlage 1

MARKENG_8BEK_96-08 · Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

(Fundstelle: BGBl I 1996, 1359)
Amtliches Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs Norwegen für die Sicherheit elektrischer Geräte (... nicht darstellbare Abbildung)Prüfzeichen NEMKO, das die Übereinstimmung elektrischer Geräte mit nationalen Sicherheitsnormen bescheinigt (... nicht darstellbare Abbildung)Das Prüfzeichen besteht aus dem Großbuchstaben N in einem Kreis in den oben angegebenen Abmessungen. Es kann in beliebiger Farbe erscheinen und auf dem Gerät mittels Etikett, Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder den dazugehörigen Unterlagen aufgedruckt werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 MARKENG_8BEK_96-08 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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