§ 6 – Prüfungsbereich „Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln“

MARKETFACHWBAPROFV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Marketing oder Geprüfte Fachwirtin für Marketing – Bachelor Professional in Marketing

Im Prüfungsbereich „Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, die Wirtschaftlichkeit und Qualität strategischer und operativer Marketingprozesse zu analysieren und zu optimieren sowie dabei die Instrumente des Marketingcontrollings und der Qualitätssicherung anzuwenden. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1.Instrumente des Marketingcontrollings auswählen und zur Analyse strategischer und operativer Marketingprozesse einsetzen,
2.Ergebnisse des Marketingcontrollings auswerten und zur Optimierung der Marketingprozesse nutzen,
3.Auswirkung auf die Qualitätssicherung der Prozesse analysieren und Verbesserungen ableiten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 6 MARKETFACHWBAPROFV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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