§ 4 – Ausbildungsberufsbild

MARKETKFMAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Der Ausbildungsbetrieb:
1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft,
1.3Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz;
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
2.1Arbeitsorganisation,
2.2Projektorganisation,
2.3Qualitätssichernde Maßnahmen,
2.4Informations- und Kommunikationssysteme;
3.Kommunikation und Kooperation:
3.1Kommunikation,
3.2Teamarbeit und Kooperation,
3.3Kundenbeziehungen,
3.4Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
4.Marketing- und Kommunikationsstrategien:
4.1Marktbeobachtung und -analyse,
4.2Zielgruppen,
4.3Markenführung,
4.4Budgetplanung;
5.Vorbereitung und Planung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen:
5.1Briefing,
5.2Konzeptionierung,
5.3Steuerung der kreativen Umsetzung,
5.4Feinplanung des Medieneinsatzes,
5.5Rechte und Lizenzen;
6.Durchführung und Kontrolle von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen:
6.1Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern,
6.2Organisation interner und externer Herstellungsprozesse,
6.3Medieneinsatz,
6.4Kontrolle und Abschluss der Maßnahme;
7.Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
7.1Rechnungs- und Finanzwesen,
7.2Controlling.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 MARKETKFMAUSBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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