Anlage 2 – (zu § 5)

MARKETKFMAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 816 - 817)
Erstes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft,
2.1Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c,
2.3Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel a,
2.4Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,
3.4Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.1Kommunikation, Lernziele a bis c,
3.2Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,
3.3Kundenbeziehungen, Lernziel a,
4.3Markenführung, Lernziel a,
5.1Briefing, Lernziele a und b,
6.1Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel a,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 1.3Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz,
7.1Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele a und b,
7.2Controlling, Lernziel a,
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.1Arbeitsorganisation, Lernziele d und e,
2.4Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c und d,
3.4Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
4.1Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele a und b,
4.2Zielgruppen, Lernziele a und b,
4.3Markenführung, Lernziel b,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.2Projektorganisation, Lernziel a,
2.3Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel b,
3.2Teamarbeit und Kooperation, Lernziel b,
5.1Briefing, Lernziele c und d,
5.2Konzeptionierung, Lernziel a,
5.3Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziel a,
5.5Rechte und Lizenzen
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.3Kundenbeziehungen, Lernziel b,
6.1Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziele b und c,
6.2Organisation interner und externer Herstellungsprozesse,
6.3Medieneinsatz, Lernziele a und b,
6.4Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziel a,
7.1Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziel c,
7.2Controlling, Lernziel b,
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 3.4Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
4.1Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele c und d,
4.2Zielgruppen, Lernziel c,
4.3Markenführung, Lernziele c und d,
4.4Budgetplanung
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.2Projektorganisation, Lernziel b,
3.1Kommunikation, Lernziele d und e,
3.2Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,
3.3Kundenbeziehungen, Lernziele c und d,
5.2Konzeptionierung, Lernziele b bis e,
5.3Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziele b und c,
5.4Feinplanung des Medieneinsatzes
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 6.1Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel d,
6.3Medieneinsatz, Lernziel c,
6.4Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziele b bis d,
7.2Controlling, Lernziele c und d,
zu vermitteln.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 MARKETKFMAUSBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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