§ 7 – Schriftlicher Teil

MBPOLVDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

(1)Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens ist ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickelter Leistungstest.
(2)In dem Leistungstest können geprüft werden: 1.kognitive Fähigkeiten,
2.Ausdrucksfähigkeit,
3.Persönlichkeitsmerkmale,
4.praktische Intelligenz und
5.Allgemeinwissen.
(3)Der Leistungstest kann aus mehreren Teilabschnitten bestehen.
(4)Die Bearbeitungszeit für den Leistungstest beträgt höchstens 240 Minuten.
(5)Einzelne Teilabschnitte können unterstützt durch Informationstechnik durchgeführt werden.
(6)Die Bewertungsentscheidungen dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Auswertung gestützt werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 MBPOLVDVDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 7 MBPOLVDVDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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