§ 72 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

MBPOLVDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei vom 19. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3882), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2408) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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