Mobilitätsdatenverordnung
MDV · 9 Normen
- § 1Gegenstand der Rechtsverordnung
- § 2Zusammenarbeit mit dem Nationalen Zugangspunkt; Erfüllungsgehilfe
- § 3Datenformate; Feststellung der tatsächlichen oder prognostizierten Auslastung im Linienverkehr
- § 4Allgemeine Anforderungen an die Datenbereitstellung zur Gewährleistung eines funktionsfähigen Datenabrufs
- § 5Datenweitergabe
- § 6Registrierung von Dritten
- § 7Verwendung von Daten durch Dritte
- § 8Vorgaben zur technischen Ausgestaltung
- § 9Außerkrafttreten
Mobilitätsdatenverordnung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.