§ 18 – Überleitungsvorschrift

MEANLG · Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen

Ein Eigentumsübergang nach § 10 Abs. 2 in der vor dem 28. Dezember 1996 geltenden Fassung bleibt unberührt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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