Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken
MEDCANG · 32 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken
- § 4Erlaubnispflicht
- § 5Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- § 6Inhalt der Erlaubnis
- § 7Antrag
- § 8Änderung von Angaben im Antrag
- § 9Versagung der Erlaubnis
- § 10Befristung der Erlaubnis; Auflagen und Beschränkungen
- § 11Widerruf der Erlaubnis
- § 12Genehmigung zur Einfuhr und Ausfuhr
- § 13Durchfuhr
- § 14Geltung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
- § 15Abgabe und Erwerb
- § 16Aufzeichnungen und Meldungen
- § 17Zuständige Behörden
- § 18Überwachung des Verkehrs mit Cannabis zu medizinischen Zwecken oder Cannabis zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken
- § 19Probenahme
- § 20Duldungs- und Mitwirkungspflicht
- § 21Sicherungsanordnung
- § 22Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
- § 23Jahresbericht an die Vereinten Nationen
- § 24Kinder- und Jugendschutz im öffentlichen Raum
- § 25Strafvorschriften
- § 26Strafmilderung und Absehen von Strafe
- § 26aAbsehen von Verfolgung
- § 27Bußgeldvorschriften
- § 28Einziehung
- § 29Führungsaufsicht
- § 30Besondere Regelungen bei Vorliegen einer cannabisbezogenen Abhängigkeitserkrankung
- § 31Übergangsregelung aus Anlass des Cannabisgesetzes
Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.