(Fundstelle: BGBl.
I 1998, S. 1267 - 1275, 2426,bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.
Fußnote)
Fachrichtung ArchivErstes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4Umweltschutz,
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.1)1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.2)4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g bis k,
I.6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
zu vermitteln.---------- 1) Abschnitt II2) Abschnitt I
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
II.1.2Erschließung, Lernziele c und e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
I.1.4Umweltschutz,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d,
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
II.1.3Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziele a, c und d,
II.1.4Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und l,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele e und f,
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele b und c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
II.1.3Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition II.1.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele a und d,
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition II.1.2Erschließung, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
I.1.4Umweltschutz,
I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,
II.1.2Erschließung, Lernziel e,
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I.1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
II.1.4Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziele a, b, c und e,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
I.6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
fortzuführen.
Fachrichtung BibliothekErstes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4Umweltschutz,
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.1)2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
II.2)2.1Erwerbung,
II.2.2Erschließung, Lernziel a,
zu vermitteln.---------- 1) Abschnitt I2) Abschnitt II
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel k,
I.6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
II.2.4Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele a bis d,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g und h,
im Zusammenhang mit der Berufsbildposition II.2.3Bearbeitung von Medien, Bestandspflege
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
I.1.4Umweltschutz,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c bis e,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.2.2Erschließung, Lernziele b bis d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
I.1.4Umweltschutz,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
II.2.1Erwerbung, Lernziel c,
II.2.2Erschließung, Lernziel a,
II.2.3Bearbeitung von Medien, Bestandspflege, Lernziel d,
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.2.4Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele e, h und i,
in Verbindung mit der Berufsbildposition I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
II.2.1Erwerbung, Lernziel c,
II.2.2Erschließung, Lernziel a,
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.2.4Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele f und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
I.6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln.
Fachrichtung Information und DokumentationErstes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4Umweltschutz,
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.1)3.1Beschaffung, Lernziele a und b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.2)3Kommunikation und Kooperation, Lernziele b, e und f,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f, g und h,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f,
fortzuführen.---------- 1) Abschnitt I2) Abschnitt II
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen II.3.2Erschließung, Lernziele a und b,
II.3.3Verwaltung und Pflege von Datenspeichern, Lernziele a bis c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d, e und f,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d bis f,
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c,
I.6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
II.3.4Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele b bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
I.1.4Umweltschutz,
I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziel c,
II.3.2Erschließung, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
I.1.4Umweltschutz,
I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
II.3.1Beschaffung, Lernziel c,
II.3.4Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.3.5Marketing,
in Verbindung mit der Berufsbildposition I.6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis g,
fortzuführen.
Fachrichtung BildagenturErstes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4Umweltschutz,
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.1)2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziel e,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
II.2)4.1Beschaffung, Lernziele a und c,
II.4.2Erschließung, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
I.1.4Umweltschutz,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.---------- 1) Abschnitt I2) Abschnitt II
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziel b,
I.6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziel f,
II.4.4Bildvermittlung, Lernziele a, d und e,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.4.3Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziele a und c,
in Verbindung mit der Berufsbildposition I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h und k,
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen II.4.1Beschaffung, Lernziele b, d und e,
II.4.2Erschließung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und d,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f,
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
I.6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
II.4.3Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel b,
II.4.4Bildvermittlung, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,
II.4.3Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel c,
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.4.5Marketing
in Verbindung mit der Berufsbildposition II.4.4Bildvermittlung, Lernziele c, f und g,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.4Umweltschutz,
II.4.1Beschaffung, Lernziele a, d und e,
II.4.4Bildvermittlung, Lernziele d und e,
fortzuführen.Fachrichtung Medizinische DokumentationErstes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d,
1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4Umweltschutz,
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 3Kommunikation und Kooperation, Lernziel d,
4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l,
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d,
5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f,
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I.1)5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, II.2)
5.1Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziele a und b
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernzeile b, c, e und f,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen II.5.2Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele a und b,
II.5.3Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziel a
in Verbindung mit der Berufsbildposition I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.3Kommunikation udn Kooperation, Lernziele d bis f,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen I.2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d,
II.5.4Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k,
I.6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
I.1.4Umweltschutz,
I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition I.2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c
in Verbindung mit der Berufsbildposition II.5.2Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele c und d
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
I.1.4Umweltschutz,
I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
I.4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele, b bis f,
II.5.4Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.5.1Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziel c
in Verbindung mit der Berufsbildpositionen I.1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e,
II.5.3Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziele b und c
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f,
I.5Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f,
II.5.2Erschließung und Verschlüsselung, Lernziel a
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition II.5.4Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziel c
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g,
I.6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition I.3Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f
fortzuführen.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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