§ 8 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

MESSEGEBV · Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen

(1)Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)Gleichzeitig tritt die Eichkostenverordnung vom 21. April 1982 (BGBl. I S. 428), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 90 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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