§ 20 – Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Digitalmedien“

MFBAPROMEDIAFPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt und Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media

(1)Im Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Digitalmedien“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Gestaltungs-, Struktur- und Funktionskonzepte zu beurteilen und zu kommunizieren sowie Gestaltungs- und Produktionsprozesse für Digitalmedien zu planen, zu steuern und zu optimieren. Dazu gehört das auftrags- und prozessbezogene Auswählen und Einsetzen von Hard- und Software sowie die prozessbegleitende Qualitätsbeurteilung und -sicherung.
(2)In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1.Analysieren von Kundenanforderungen zur Entwicklung von Gestaltungs-, Struktur- und Funktionskonzepten für digitale und intermediale Medienprodukte,
2.projektbezogenes Beraten von Kunden unter Berücksichtigung von Marketingkonzepten,
3.Planen und Organisieren von Produktionsabläufen zur Herstellung von Digitalmedienprodukten in Abstimmung mit Kunden und nachgelagerten Produktionsstufen,
4.Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Hard- und Software,
5.Beurteilen und Optimieren von Gestaltungs- und Produktionsprozessen, auch unter Berücksichtigung intermedialer Konzepte, und
6.Testen und Implementieren von Digitalmedienprodukten sowie Durchführen spezifischer qualitätssichernder Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung der Anforderungen nachgelagerter Prozesse.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 20 MFBAPROMEDIAFPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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