§ 7 – Überschussabgabe

MILCHQUOTV · Verordnung zur Durchführung der EU-Milchquotenregelung

Soweit nach der EU-Milchquotenregelung und unter Berücksichtigung der Vorschriften dieser Verordnung eine Überschussabgabe zu erheben ist, wird die Überschussabgabe 1.im Falle von Lieferungen im Sinne der EU-Milchquotenregelung (Anlieferungen) von jedem Milcherzeuger für die Milchmengen erhoben, die er an Käufer geliefert hat und seine Anlieferungsquote unter Berücksichtigung des zugehörigen Referenzfettgehaltes überschreiten, und
2.im Falle von Direktverkäufen von jedem Milcherzeuger für die Milch- und Milcherzeugnismengen erhoben, die er direkt verkauft hat und seine Direktverkaufsquote überschreiten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 7 MILCHQUOTV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 7 MILCHQUOTV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.