Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchtechnologen und zur Milchtechnologin
MILCHTAUSBSTEIGNV · 4 Normen
- § 1Mindestanforderungen an die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand
- § 2Ausnahmeregelung
- § 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchtechnologen und zur Milchtechnologin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.