§ 1 – Höhe des Mindestlohns

MILOV4 · Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns

Der Mindestlohn beträgt 1.ab 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto je Zeitstunde,
2.ab 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 MILOV4 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 MILOV4 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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