§ 1 – Höhe des Mindestlohns

MILOV5 · Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns

Der Mindestlohn beträgt 1. ab 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde,
2.ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 MILOV5 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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