Anlage 5 – (zu § 6a Abs. 2)

MIN_TAFELWV · Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 1034) Leistungsmerkmale für die Analyse der Bestandteile gemäß Anlage 4Die Analyseverfahren zur Messung der Konzentrationen der in Anlage 4 genannten Bestandteile müssen mindestens dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit spezifischer Exaktheit, Präzision und Nachweisgrenze messen können. Ungeachtet der Sensitivität des verwendeten Analyseverfahrens wird das Ergebnis mit mindestens genauso vielen Dezimalstellen angegeben wie bei dem in Anlage 4 vorgesehenen Höchstgehalt.Lfd. Nr. Bestandteile Richtigkeit in % des Parameterwerts 1) Präzision des Parameterwerts 2) Nachweisgrenzen in % des Parameterwerts 3) Anmerkungen
1 Antimon 25 25 25
2 Arsen 10 10 10
3 Barium 25 25 25
4 Blei 10 10 10
5 Bor
6 Chrom 10 10 10
7 Fluorid 10 10 10
8 Kadmium 10 10 10
9 Kupfer 10 10 10
10 Mangan 10 10 10
11 Nickel 10 10 10
12 Nitrat 10 10 10
13 Nitrit 10 10 10
14 Quecksilber 20 10 20
15 Selen 10 10 10
16 Zyanid 10 10 10 4)
----- 1)Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die sich als Differenz zwischen dem Mittelwert aus einer großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren Wert ergibt.
2)Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der Regel als die Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Eine annehmbare Präzision entspricht der zweifachen relativen Standardabweichung.
3)Nachweisgrenze ist-entweder die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit einer niedrigen Konzentration des Parameters oder
-die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer Blindprobe.
4)Mit dem Verfahren soll der Gesamtzyanidgehalt in allen Formen bestimmt werden können.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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