§ 2 – Umfang der Besteuerung

MINSTG · Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen

Die Mindeststeuer umfasst den Primärergänzungssteuerbetrag nach den §§ 8 bis 10, den Sekundärergänzungssteuerbetrag nach den §§ 11 bis 14 sowie den nationalen Ergänzungssteuerbetrag nach den §§ 90 bis 93.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 MINSTG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 2 MINSTG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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