§ 56 – Ungültige Wahlvorschläge

MITBESTGWO_1_2002 · Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz

(1)Ungültig sind Wahlvorschläge, 1.die nicht fristgerecht eingereicht worden sind,
2.auf denen die Bewerberinnen und Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind,
3.die bei der Einreichung nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweisen.
(2)Wahlvorschläge, 1.in denen die Bewerberinnen und Bewerber nicht in der in § 54 Abs. 2 Satz 1 bestimmten Weise bezeichnet sind,
2.denen die schriftliche Zustimmung und Versicherung der Bewerberinnen und Bewerber nach § 54 Abs. 2 Satz 2 nicht beigefügt sind,
3.die infolge von Streichungen gemäß § 54 Abs. 4 nicht mehr die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweisen,
sind ungültig, wenn der Betriebswahlvorstand sie beanstandet hat und die Mängel nicht innerhalb von drei Arbeitstagen seit der Beanstandung beseitigt worden sind.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 56 MITBESTGWO_1_2002 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 56 MITBESTGWO_1_2002 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.